Kontaktverbot für Thüringer ab heute
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. In Thüringen gilt seit heute (25. März 2020) eine einheitliche Regelung, die den direkten Kontakt zwischen Menschen drastisch einschränken soll, d.h. es gilt zwei Wochen lang ein Kontaktverbot. Damit wurde umgesetzt, was Bund und Länder am Sonntag vereinbarten.
Das Kontaktverbot sieht vor, dass man sich im öffentlichen Raum nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Mitglieder des eigenen Haushalts aufhalten darf. Weiterhin möglich sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung der Kinder, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an wichtigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
Die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) gilt bis zum 8. April 2020 und ist landesweit gültig.
Die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung ist auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei und auf der Internetseite vom Landratsamt Hildburghausen veröffentlicht.
Im Erlass vom 19. März 2020 wurden alle vorangegangenen Entscheidungen zusammengefasst. Damit wurde ein Flickenteppich verschiedener Festlegungen in Thüringen verhindert, Land und kommunale Ebene handeln gemeinsam. Der Erlass gilt bis einschließlich 19. April 2020.
Alle wichtigen Informationen aus dem Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.
Für den Handel sowie Liefer- und Postdienste gibt es zudem konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel,
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten.
Darüber hinaus regelt eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel und sonstige medizinischen Produkte sowie Lebensmitteln und Hygieneartikeln komissioniert und angeliefert werden dürfen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Foto: Südthüringer Rundschau