Kritik am neuen „Infektionsschutzgesetz“
Ihr Bundestagsabgeordneter für Südthüringen Dr. Anton Friesen (AfD) informiert:
Berlin. Im Januar riegelte China Millionenstädte ab. Die AfD forderte die Bundesregierung darum sicherheitshalber dazu auf, Masken zu bevorraten und die Arzneiherstellung nach Deutschland zu verlagern. Dies lehnte die Koalition ab. Die Bundesregierung tat: nichts. Dann wurde sie im März von einer überstürzten Betriebsamkeit ergriffen, die zu zahlreichen und schweren Fehlern führte.
Was haben die Bundeskanzlerin und der Gesundheitsminister daraus gelernt? Anscheinend nichts.
Denn in diesem Herbst wiederholt sich das Schauspiel: Statt gründlicher Vorbereitung und intensiver Beratung wurde das neue „Infektionsschutzgesetz“ in einem Hau-Ruck-Verfahren durch das Parlament gejagt. Letzte Änderungen wurden noch während der Ausschusssitzung eingebracht. Forderungen der Opposition auf eine Verschiebung der Abstimmung um zumindest eine Woche wurden abgelehnt.
Das am 19. November verabschiedete Gesetz stiftet mehr Schaden als Nutzen:
So soll sich Deutschland in Pandemiefragen beispielsweise an Kriterien der „Weltgesundheitsorganisation“ orientieren. Diese wird mittlerweile aber großenteils von Stiftungen finanziert, die nicht immer die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Die AfD hingegen fordert eine politisch unabhängige Kommission für Deutschland. Sie soll anhand klarer wissenschaftlicher Kriterien definieren, wann wir von einer Epidemie sprechen können.
Teile des neuen Infektionsschutzgesetzes gefährden sogar Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Religionsausübung sollen ausgehebelt werden können. Die Hürden hierfür sind niedrig: Schwerwiegende Schutzmaßnahmen sind bereits bei über 50 Neuinfektionen und stark einschränkende Schutzmaßnahmen bei mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen möglich.
Das wirft viele Fragen auf: „Neuinfizierte“, was soll das sein? Menschen mit positiven Labortests? Wenn ja, welchen? Den bisherigen, nicht vereinheitlichten PCR-Tests, die eine beträchtliche Fehlerquote aufweisen? Sind die „Positiven“ erkrankt? Wenn ja, wie schwer? Sind sie infiziert oder infektiös?
Das alles ist nicht klar. Dies ist entweder eine mangelhafte Arbeit der Koalition, oder sie möchte sich an der Volksvertretung vorbei Optionen offen lassen. Beides will die AfD nicht dulden.
Dies gilt auch für § 28a, wo von „Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum“ die Rede ist, die aber nicht qualifiziert werden. Für solche Eingriffe in die Grundrechte will ich, will meine Fraktion keinen Blankoscheck ausstellen.
Das Gesetz eröffnet der Regierung unter Umständen sogar bereits vor Erreichen der Schwellen von 35 bzw. 50 Eingriffsmöglichkeiten. Im Gesetz heißt es: „Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht“. Wenn die erwähnten Schwellwerte hingegen unterschritten werden, ermöglicht § 28a der Regierung, die „Schutzmaßnahmen“ aufrechtzuerhalten, „soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.“ Was das konkret heißt, wird nicht geklärt.
Einem solchen Gesetz konnte ich und konnte meine Fraktion unmöglich zustimmen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann informieren Sie sich gerne unter: https://youtu.be/T_v59oiFO7s.
Für Fragen und Anregungen stehe ich unter anton.friesen@bundestag.de gerne zur Verfügung.
Dr. Anton Friesen, MdB
Foto: Privat