Kultusministerkonferenz: Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gefasst
Berlin. Die Kultusministerkonferenz hat heute in einer Videoschaltkonferenz aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erörtert und einen Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gefasst.
Dazu sagte die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Kultusministerkonferenz bekräftigt die große pädagogische Bedeutung des Präsenzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler. Wenn sich in den Ländern Spielräume für Lockerungen ergeben, sollen die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die unteren Jahrgänge als erstes wieder die Schule besuchen können. Für die Abschlussklassen sollen mit Blick auf die Abschlüsse und Prüfungen weiterhin Ausnahmen vom Distanzunterricht möglich sein.“
1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass die Öffnung von Schulen höchste Bedeutung hat. Ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. der Distanzunterricht in den Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen daher die Bedeutung einer schnellen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Abwägung mit Fragen des Gesundheitsschutzes. Sollte es zu Lockerungen der im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen kommen, müssen die Schulen von Anfang an dabei sein.
2. Die Kultusministerinnen und Kultusminister stellen fest, dass aufgrund der nach wie vor hohen 7-Tage-Inzidenzwerte und der nicht sicheren Einschätzung des Infektionsgeschehens in Folge der Feiertage unter Umständen die im Dezember beschlossenen Maßnahmen in Deutschland oder in einzelnen Ländern fortgeführt werden müssen.
3. Sollten es die Situationen in den einzelnen Ländern zulassen, ist die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aus dem momentan praktizierten Distanzunterricht bzw. der Aufhebung der Präsenzpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechend folgenden Stufen möglich:
Stufe 1:
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.
Stufe 2:
Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).
Stufe 3:
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
4. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.
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