Kummer: Die Verabschiedung des Stadthaushalts für das nächste Jahr ist dringlich!
Hildburghausen. Nach der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 28. November 2020 dürfen kommunale Sitzungen nur mit triftigem Grund stattfinden. „Ein solcher Grund ist gegeben, wenn sonst ein erheblicher finanzieller Schaden für die Stadt zu befürchten ist“, erklärt Bürgermeister Tilo Kummer.
Der Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung Hildburghausen beinhaltet allein Investitionen von über 11 Millionen Euro. „Wir müssen gleich mit Jahresbeginn in die Ausschreibungen gehen, um rechtzeitig Baufirmen zu binden und auch noch günstige Angebote zu erhalten!“, erklärt Kummer die Notwendigkeit eines Haushaltsbeschlusses noch in diesem Jahr.
Außerdem ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass Kommunen ihren Haushalt für das kommende Jahr noch im alten Jahr verabschieden müssen. Dabei ist der Jahresabschluss des alten Jahres zu schätzen, weil er noch nicht vorliegen kann. „Das Hildburghausen sich in den vorangegangenen Jahren an diese Vorgabe nicht hielt, wurde von der letzten Rechnungsprüfung des Landratsamtes massiv kritisiert!“, so der Bürgermeister.
Nicht nur für die Durchführung von Investitionen hat ein rechtzeitig verabschiedeter Haushalt große Bedeutung. Auch der örtliche Einzelhandel und die Handwerksbetriebe profitieren davon, wenn die Stadt ab 1. Januar 2021 handlungsfähig ist. „Gerade in Zeiten, wo die coronabedingten Einschränkungen vielen Unternehmen massiv mitspielten, können wir mit den Ausgaben der Stadt helfen!“, so Kummer abschließend.
Zur Vorbereitung des Haushaltsbeschlusses des Stadtrates ist die Durchführung einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zwingend vorgeschrieben. Diese Sitzung findet am Donnerstag, dem 10. Dezember 2020 statt.
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