Kummer: Stadtratsbeschluss zur Kündigung der Kämmerin soll aufgehoben werden!
Hildburghausen. Nachdem der Hildburghäuser Stadtrat am 23. Dezember 2020 der vom Bürgermeister beantragten Kündigung der Kämmerin zum Ende der Probezeit nicht zustimmte, will Kummer diesen Beschluss nun aufheben lassen.
„Nach öffentlichem Dienstrecht kann innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Ablauf der Probezeit gekündigt werden. Es muss einem Arbeitgeber möglich sein, bei fehlender fachlicher Eignung oder einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zu reagieren und damit eine dauerhafte Beschäftigung der betreffenden Mitarbeiterin zu vermeiden!“, erklärt der Bürgermeister.
Die Thüringer Kommunalordnung sieht ab einer bestimmten Eingruppierung von MitarbeiterInnen eine Zustimmung des Stadtrates bei Einstellungen und Kündigungen vor. Kündigungen in der Probezeit sind nicht gesondert geregelt. Deshalb befasste Kummer den Stadtrat mit dem Thema und begründete die Kündigung umfangreich.
„Das Interesse des Stadtrates an den Kündigungsgründen war offenbar so gering, dass noch vor dem vollständigen Vortrag der Gründe Abbruch der Debatte beantragt und beschlossen wurde. Anschließend stimmte eine große Mehrheit der Stadträte gegen die Kündigung.“, teilt der Bürgermeister mit.
Nach Beratung durch den Gemeinde- und Städtebund sowie das Landesverwaltungsamt sieht Kummer den Stadtratsbeschluss nun als rechtswidrig an: „Eine Beurteilung der fachlichen Eignung von MitarbeiterInnen steht laut Kommunalrecht nur dem Bürgermeister zu. Für den Stadtrat ergibt sich daraus ein Zustimmungsgebot!“
Foto: Südthüringer Rundschau