Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen
Erfurt. Wie die Staatskanzlei am Donnerstagabend mitteilte hat die Thüringer Landesregierung weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Im Ergebnis der Kabinettssitzung vom 30. April 2020 werden mit Wirkung zum 4. Mai 2020 folgende Regelungen getroffen:
- Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
- Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
- Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
- Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
- Öffnung der Spielplätze (Kommunen können allerdings wie schon in der Vergangenheit noch strengere Vorschriften als das Land erlassen),
- Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
Des Weiteren sollen etwa zu Pfingsten wieder erste Gastrobereiche öffnen. Dafür legte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee einen Drei-Stufen-Plan für ein behutsames und an der Situation orientiertes Wiederanfahren des Hotel- und Gastgewerbes vor.
Über geöffnete Kitas und Schulen soll erst in der kommenden Woche, nach einer erneuten Konferenz zwischen Bundes- und Landesregierungen entschieden werden. Ramelow sagte in einem Videostatement am Donnerstagabend weiter, er könne sich derzeit nicht vorstellen, dass es in diesem Sommer große Jugendweihe- oder Schuleinführungsfeiern geben könne. Er warnte davor leichtsinnig zu werden. Es müsse jetzt um „einzelne Schritte“ gehen, um in Thüringen „keine zweite Welle der Ansteckungen zu bekommen“.
Die Landesregierung wird die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung zunächst auf den 25. Mai 2020 verlängern.
Foto: Südthüringer Rundschau