Landratsamt Hildburghausen erlässt den Eltern einen Teil der Hortgebühren
Landkreis Hildburghausen. Der Landkreis Hildburghausen erlässt den Eltern einen Teil der Hortgebühren. Wie das Landratsamt mitteilte, sollen Eltern die Kosten für die Monate Dezember und Januar erstattet bekommen. Das gelte allerdings nur, wenn die Kinder nicht an der Notbetreuung teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um den Anteil der Betriebskosten an den Hortgebühren.
Sehr geehrte Eltern,
im Monat Dezember und auch jetzt im Januar konnte aufgrund der Corona-Pandemie die Betreuungsangebote durch unsere Schüler des Landkreises vielfach nicht genutzt werden. Wir haben bereits vor mehreren Wochen beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dieses Problem angesprochen, um eine Regelung der Gebührenerstattung herbeizuführen. Leider haben wir bis zum heutigen Tag noch keine konkrete Aussage über die Handlungsweise.
Die Hortgebühren teilen sich ein in Betriebskosten, die beim Landkreis Hildburghausen verbleiben und Personalkosten, die an den Freistaat Thüringen abgeführt werden müssen. Da ihre Kinder diese gewohnte Betreuung nicht wahrnehmen konnten, bin ich der Auffassung, dass diese Kosten ungerechtfertigt eingezogen wurden.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Gebühren für die Betriebskosten für die Monate Dezember und Januar Ihnen als Eltern zu erstatten, sofern die Kinder nicht an der Notbetreuung teilgenommen haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rückerstattung angesichts der aktuellen Lage eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald das Land Thüringen für seinen Teil der Kosten eine Entscheidung getroffen hat, werden wir Ihnen das unverzüglich mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landrat
Thomas Müller