Landratsamt Hildburghausen: Öffentliche Veranstaltungen sind derzeit grundsätzlich verboten!
Landkreis Hildburghausen. Entgegen anderslautender Veröffentlichungen über bevorstehende Veranstaltungen, sowohl in Print- als auch in den sozialen Medien gibt es bisher keine im Landkreis Hildburghausen genehmigten Großveranstaltungen.
Öffentliche Veranstaltungen sind derzeit grundsätzlich verboten. Im Einzelfall kann beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Hildburghausen eine Erlaubnis beantragt werden. Hinsichtlich der Erteilung einer Erlaubnis ist maßgeblich, ob die Veranstaltung nach ihrem Gesamtgepräge, ihrer Organisation, dem geplanten Ablauf, der Dauer, der Anzahl der Teilnehmer, der Art und der auch überregionalen Herkunft der zu erwartenden Teilnehmer sowie das aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen am Veranstaltungsort geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern.
Dahingehend sind die im Landkreis Hildburghausen auch in den vergangenen Jahren üblichen öffentlichen Veranstaltungen im Grundsatz verboten.
Insbesondere wird eine Ausnahmegenehmigung nicht erfolgen, wenn eine Kontaktnachverfolgung aufgrund der hohen Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden kann.
Thomas Müller
Landrat
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