Landratsamt Hildburghausen: Schnelltests für Minderjährige
Landkreis Hildburghausen. „Minderjährige dürfen die Schnelltestzentren im Landkreis Hildburghausen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen.“ – So lautete die Regelung bisher. Nun reagiert der Landkreis Hildburghausen auf den vielfachen Wunsch seiner Bürgerinnen und Bürger.
Ab sofort können sich auch Kinder und Jugendliche in den Schnelltestzentren im Landkreis Hildburghausen alleine testen lassen. Wichtig dabei: Die Minderjährigen benötigen dafür eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten. Ein Muster hat der Landkreis Hildburghausen auf seiner Homepage bereitgestellt (Download: Einwilligung Testung Minderjähriger im Testzentrum).
Mit dieser Erleichterung schafft der Landkreis Hildburghausen einen weiteren Baustein in seiner bürgerfreundlichen Schnellteststrategie.
Foto: Südthüringer Rundschau