Landratsamt Hildburghausen zur Nutzung der landkreiseigenen Sportstätten
Landkreis Hildburghausen. Mit dem gestrigen Donnerstag (17. Juni) befand sich die Inzidenz im Landkreis Hildburghausen an fünf Werktagen in Folge sowie dem Übergangstag unterhalb der wichtigen Inzidenzmarke von 50. In der kommenden Woche rechnet das Landratsamt zusätzlich mit weiterhin niedrigen Fallzahlen, sodass die Schwelle von 35 ebenfalls fünf Tage unterschritten wäre.
Damit ergeben sich viele Lockerungen, unter anderem auch für den organisierten Vereinssport, der zurück in die Sportstätten des Landkreises kehren kann. „Wir sind froh, neben vielen anderen Lockerungen für die Menschen im Landkreis, auch unseren Vereinssportlerinnen und Vereinssportlern endlich wieder eine Perspektive bieten zu können“, so Landrat Thomas Müller.
Damit der organisierte Vereinssport endlich wieder stattfinden kann, gilt es für die Sportlerinnen und Sportler einiges zu beachten. Über allem stehen dabei die Infektionsschutzregeln, die der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung zu entnehmen sind. Zusätzlich dazu hat das Landratsamt Hildburghausen sein Infektionsschutzkonzept für die Nutzung der kommunalen Sportstätten angepasst. Dieses finden Sie an diese Pressemitteilung angehängt. Außerdem ist von den Vereinen ein vereinsbezogenes Infektionsschutzkonzept auszuarbeiten, anzuwenden und auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Vorlage beim Landratsamt ist hierbei aber nicht notwendig.
„Ich bin mir sicher, dass sich jedes Vereinsmitglied der Verantwortung bewusst ist, die Sportzeiten unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen durchzuführen. Nur so gelingt uns ein Schritt in Richtung Normalität, nach der wir uns so lange gesehnt haben“, erklärt der Landrat.
Die Öffnung der Sportstätten für den organisierten Vereinssport ist für Montag, den 21. Juni, geplant.
>>> Zum Infektionsschutzkonzept für die Nutzung der kommunalen Sportstätten
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