Landtagswahl am Sonntag: So wählen Sie richtig!
Erfurt / Landkreis Hildburghausen. Diesen Sonntag findet die Landtagswahl in Thüringen statt. Die Wähler entscheiden mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten für die kommenden fünf Jahre in das Landesparlament in Erfurt einziehen dürfen. Am 27. Oktober 2019 von 8 bis 18 Uhr können alle Wahlberechtigten ihre Stimme für den Landtag abgeben – aber wie genau funktioniert die Wahl? Hier finden Sie alle Infos.
Stimmzettel für Landesliste und Direktkandidaten
Der Thüringer Landtag besteht aus 88 Abgeordneten. Sie werden alle fünf Jahre nach einem System gewählt, welches die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Das heißt, jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die erste als Direktstimme für einen Kandidaten, die zweite als Listenstimme für eine Partei (Landesliste).
Wie viele Kreuze darf man machen?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen; eine erste Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten; eine zweite Landesstimme für die Wahl einer Partei.
Die Erststimme
Durch die erste Stimme (linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereint.
Die Zweitstimme
Die zweite Stimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die zweite Stimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.
Wie ist der Wahlzettel zur Landtagswahl Thüringen 2019 aufgebaut?
Der Stimmzettel für die Landtagswahl besteht aus zwei Spalten. Auf jeder dürfen Sie ein Kreuz setzen.
Linke Spalte
Auf der linken Seite gibt man die Erststimme (für den Wahlkreisabgeordneten) ab. Die Seite ist farblich schwarz gehalten.
Rechte Spalte
Auf der rechten Seite kreuzt man für die Zweitstimme (für die Landesliste Partei) an. Die Schrift ist hier grün gefärbt.
Wichtig!
Pro Spalte darf je nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist der Wahlschein ungültig. Für eine Partei, die zwar um Landesstimmen (Landeslisten) wirbt, aber keinen Direktbewerber (Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer. Das Votum zwischen der Parteizugehörigkeit des Wahlkreisbewerbers und der Partei (Landesliste) kann, muss aber nicht identisch sein. Es ist auch möglich nur eine Erststimme (für den Wahlkreisabgeordneten) oder Zweitstimme (für die Landesliste Partei) abzugeben.