Männertag und Corona: Was ist erlaubt und was verboten ist
Landkreis Hildburghausen. Viele Männer haben den morgigen Tag fett im Kalender angestrichen als „Männertag“, „Vatertag“ oder „Christi Himmelfahrt“. Der nächste Feiertag, an dem wegen Corona in diesem Jahr alles etwas anders sein wird als sonst – Männergruppen und Familien wollen mit Bollerwagen, Fahrrädern oder zu Fuß losziehen und den Tag im Freien verbringen, das alles kann in diesem Jahr nur eingeschränkt stattfinden.
Die Corona-Verordnung der Thüringer Landesregierung schreibt nach wie vor Kontakt- und Abstandsregeln vor. Davon gibt es auch am Vatertag keine Ausnahme. Seit dem 13. Mai dürfen sich in Thüringen die Mitglieder von zwei Haushalten in Wohnungen oder im Freien treffen, also etwa befreundete Paare, Verwandte oder zwei Familien. Die Personenzahl ist dabei nicht begrenzt. Einer privaten Grillfeier am Vatertag steht also nichts im Wege – wohl aber einem Ausflug im großen Freundeskreis.
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Und wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 m einzuhalten. Diese Regel ist verpflichtend!
Restaurants, Biergärten und Cafés in Thüringen dürfen seit einigen Tagen wieder Gäste empfangen. Christi Himmelfahrt wird für die Gastronomie eine besondere Herausforderung. Denn wo sich normalerweise die Menschen auf den Bierbänken zusammendrängen, ist Disziplin gefragt.
So müssen zum Beispiel die Tische mit einem Abstand von 1,50 Meter aufgestellt werden. In vielen Gaststätten muss beim Betreten oder beim Gang zur Toilette eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – am Tisch aber nicht. Darum gilt auch am Männertag: Die Mund-Nasen-Bedeckung ins Gepäck stecken.
Größere Zusammenkünfte sind an Christi Himmelfahrt in Thüringen nicht gestattet.
Wann drohen Bußgelder?
- Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter: 100 Euro pro Person,
- Aufenthalt mit mehr oder anderen als den zugelassenen Personen im öffentlichen oder privaten Raum: 100 Euro pro Person,
- keine Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bus oder Bahn: 50 Euro pro Person.
Polizei und kommunale Ordnungsämter haben Kontrollen angekündigt.
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