Neue Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. Die neue Verordnung ersetzt die erst am Dienstag veröffentlichte Grundordnung und enthält diesmal auch die Verbote und Schließungen von Geschäften und Läden, die bislang in Erlassen geregelt waren.
Neuaufnahmen in Eltern-Kind-Kurkliniken sind nicht mehr erlaubt. Zusätzlich wurden Fahr- und Flugschulen in die Liste der Betriebe aufgenommen, die wegen der Corona-Krise schließen müssen.
Allerdings kamen auch neue Ausnahmen hinzu. Die neue Verordnung erlaubt nun Medienvertretern „Aufenthalte im öffentlichen Raum zum Zweck der Berichterstattung“. Auch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und forstwirtschaftlicher Flächen ist gestattet.
In Thüringen dürfen sich seit Mittwoch nur noch maximal zwei Menschen treffen, wenn sie nicht zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die neue Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) vom 26. März 2020 tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft und ist landesweit gültig.
Die neue Verordnung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen & Familie und auf der Internetseite vom Landratsamt Hildburghausen veröffentlicht.
Alle wichtigen Informationen aus dem Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.
Für den Handel sowie Liefer- und Postdienste gibt es zudem konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen im Einzelhandel,
- Erlass: Erforderliche Hygienemaßnahmen bei Liefer- und Postdiensten.
Darüber hinaus regelt eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel und sonstige medizinischen Produkte sowie Lebensmitteln und Hygieneartikeln komissioniert und angeliefert werden dürfen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Foto: Pixabay