QuoVadis Wohnungsgesellschaft Hildburghausen – soziales Wohnungsunternehmen oder…?
Hildburghausen. Die Wohnungsgesellschaft Hildburghausen mbH, ist ein wirtschaftlich gesundes Wohnungsunternehmen, was man nicht von allen sagen kann. Eine vernünftige und ausgewogene Politik der Sanierung, Instandsetzung und moderaten Mieterhöhung seit Mitte der 90iger Jahre hat dazu geführt.
Es war immer das Bestreben des damaligen Aufsichtsrates, Gesellschafters und der Geschäftsführung das Unternehmen aus den roten Zahlen zu führen, in die es unverschuldet durch die Übernahmeverpflichtung der DDR-Altschulden, durch die damalige Bundesregierung, geraten war. Von daher war es für den Gesellschafter auch selbstverständlich keine Gewinnentnahme aus der Wohnungsgesellschaft zu tätigen. Dieses war in großen Teilen des Stadtrates auch Konsens.
Ziel war die Entwicklung eines wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmens, welches zum Wohle seiner Mieter den Wohnungsbestand entwickelt, die Wärmeversorgung nachhaltig und umweltfreundlich für einen großen Teil der Stadt sichert und qualitätsgerechte Auftragsverwaltung für den Wohnungsbestand Dritter durchführt. Das ist in den folgenden Jahren in beeindruckender Weise unter dem Geschäftsführer Bernd Klering, mit der notwendigen Unterstützung des Aufsichtsrates und des Gesellschafters gelungen.
Der Schnellschuss des Bürgermeisters zur Veränderung des Gesellschaftervertrages im Zusammenhang mit der von ihm gewollten Beendigung der Tätigkeit von Bernd Klering als Geschäftsführer, hat nun im Stadtrat, nicht ganz unberechtigt, Befürchtungen hinsichtlich Privatisierung, Gewinnentnahme und Zurückdrängung des Einflusses des Aufsichtsrates hervorgerufen.
Erst durch Intervenierung der Beteiligten auf seitens des Stadtrates (Linke, SPD) und der Geschäftsführung kam es zu einigen Korrekturen, die aber nicht ausgereicht haben. Daher musste dieser Beschluss aufgehoben werden, was nicht besagt, dass notwendige Veränderungen ad acta gelegt werden, aber wir sollten diese in Ruhe diskutieren und nicht als Schnellschuss in zwei, drei Sitzungen der zuständigen Gremien.
Zudem halte ich es für erforderlich einen Ausschluss der Gewinnausschüttung an den Gesellschafter im Gesellschaftervertrag zu verankern. So wie es bisher im Paragraph 5 festgelegt ist: „… Der Gesellschafter verzichtet auf eine Gewinnentnahme aus einem etwaigen Bilanzgewinn, um die soziale Wohnungsversorgung in Hildburghausen besonders zu unterstützen, …“ Daher sollte ein etwaiger Bilanzgewinn in die Instandhaltung der bestehenden Wohnungen und in den Neubau von notwendigen Sozialwohnungen investiert werden.
Steffen Harzer
Die Linke-Fraktion des Stadtrates Hildburghausen