Reicht ein Antikörpernachweis für das Ausstellen einer Genesenenbescheinigung aus?
Landkreis Hildburghausen. Nachdem die vom Landratsamt Hildburghausen ausgestellten Genesenenbescheinigungen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiheiten ermöglichen, erreichen die Behörde auch viele Anfragen ob bereits ein Antikörpernachweis für eine solche Bescheinigung ausreichen würde.
Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Nach § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 gilt als „genese Person“ diejenige, bei der die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäure Nachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
Einfach gesagt bedeutet das: Ohne einen PCR-Nachweis der Infektion kann das Gesundheitsamt auch keine Genesenenbescheinigung ausstellen.
Das Landratsamt hat zu dieser Rechtslage auch eine Begründung der oberen Gesundheitsbehörde angefordert. Dabei erachtet das RKI einen Antikörpernachweis nicht als ausreichenden Nachweis für eine überstandene COVID-19-Erkrankung, da:
– die nachgewiesenen Antikörper nicht immer neutralisierend sind,
– Epitop-spezifische Antikörpertests nicht das ganze Spektrum der induzierten Antikörper abbilden können,
– kein sicheres Korrelat zwischen Antikörper-Titerhöhe und Immunität besteht,
– gängige Antikörpernachweise auch kreuzreaktiv zu Antikörpern gegen andere, endemische Coronaviren sein können,
– der Antikörpernachweis keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulässt,
– ein negativer Antikörpertest eine Immunität nicht zweifelsfrei belegen kann.
Foto: Landratsamt Hildburghausen