RKI verkürzt Genesen-Status auf 90 Tage
Berlin. Menschen, die an Corona erkranken, gelten seit letzten Samstag (15. Januar 2022) nur noch für 90 Tage als genesen. In den meisten Medien wird zwar von drei Monaten geschrieben, doch das ist falsch. Der Status gilt erst ab 28 Tagen nach der Infektion und bis zum 90. Tag nach dem positiven PCR-Test. Die 28 Tage werden später trotzdem in die 90 Tage eingerechnet. Betroffene gelten damit effektiv sogar nur 62 Tage als genesen. Bislang galt man nach einer Corona-Infektion sechs Monate lang als genesen. Die Verkürzung des Genesenen-Status sei auf die ansteckendere Omikron-Variante zurückzuführen, erklärte heute ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Auf der Internetseite vom Robert Koch-Institut (RKI) heißt es:
Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15. Januar 2022:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
Ohne große Ankündigung müssen sich jetzt Millionen genesene Bürger informieren, was das für sie heißt. Wichtig wird die Regelung in Bezug auf 2G und 2G+ sowie die Impfpflicht im Gesundheitswesen.
In anderen Ländern wird es umgekehrt gehandhabt. Zum Beispiel in der Schweiz – da gilt der Genesenen-Status sogar statt sechs Monaten jetzt zwölf Monate (siehe hier), eine entsprechende Verlängerung trat Ende vergangenen Jahres in Kraft.
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