Schallende Ohrfeige für Obst vor Verwaltungsgericht
Hildburghausen. Der Versuch, mittels eines juristischen Winkelzugs von Hildburghausens Bürgermeister Holger Obst (CDU) einen kritischen Stadtrat mundtot machen zu wollen, der das berechtigte Interesse eines Bürgers vertrat, ist krachend gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Meiningen schmetterte eine im Namen der Stadt gegen die den Freistaat Thüringen vertretende Kommunalaufsicht ab.
Hintergrund ist der Versuch der Stadt, im Februar 2017 für den Bau des Festplatzes an der Mitzenheim-Straße auch die private Fläche der zuvor von einem schweren Brand heimgesuchten Familie Schmidt in ihren Besitz zu bringen. Nachdem Familie Schmidt dies ablehnte und ihrerseits einen privaten Neubau beantragte, wollte der Bürgermeister in der öffentlichen Stadtratssitzung am 2. Februar 2017 eine B-Planung herbeiführen, welche auch die Familie Schmidt betroffen hätte.
Auf Antrag der LINKEN wurde verhindert, dass die Fläche der Familie Schmidt in den Planungsbereich einbezogen werden durfte. Obst organisierte daraufhin, dass in einer nachfolgenden nichtöffentlichen Stadtratssitzung ein anderslautender Beschluss herbeigeführt wurde.
Die Tagespresse, die Südthüringer Rundschau, aber auch das MDR-Thüringenjournal berichteten später. Der MDR interviewte dazu sinniger Weise sowohl Obst als auch den Fraktionsgeschäftsführer der LINKEN im Stadtrat, Mathias Günther. Dieser schilderte den gesamten Vorgang, welchen Obst in der gleichen Sendung zuvor allerdings schon selbst einräumen musste.
Obst strengte danach die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500 Euro gegen Günther wegen angeblicher Verletzung der Pflicht zur Verschwiegenheit (Nichtöffentlichkeit) an. Die Kommunalaufsicht gab in der Folge dem von Günther unverzüglich eingelegten Widerspruch umfänglich statt. Obst schaltete daraufhin weitere, externe Rechtsanwälte ein und klagte nun gegen die Kommunalaufsicht, um das Ordnungsgeld dennoch durchsetzen zu können.
Die 18-seitige Darlegung des Verwaltungsgerichts Meiningen ist Günther zufolge eine schallende Ohrfeige für den Hildburghäuser Bürgermeister, aber auch für jene willfährigen Vasallen, welche im Stadtrat Obsts kostspielige Posse unterstützt hatten. Obst wurde in der Begründung der Abweisung nachgewiesen, dass es seitens Günthers eine Verletzung der Nichtöffentlichkeit nie gegeben hatte.
Denn nicht nur durch die erste öffentliche Stadtratssitzung am 2. Februar 2017, sondern vor allem auch durch Obsts eigenen Auftritt in der gleichen MDR-Sendung, welche er Günther vorwarf, wäre der von Günther geschilderte Vorgang offensichtlich und damit auch öffentlich gewesen. Das Gericht bestätigte auch, das Obst selbst bei einer tatsächlich vorhandenen „Schuld“ Günthers maßlos über die Stränge geschlagen hätte. Denn die drakonische Verhängung eines Ordnungsgeldes gegenüber einem bis dahin völlig unbescholtenen, langjährig tätigen Stadtrat hätte eine Verletzung gegen das Gebot der Ermessenabwägung dargestellt.
„Aus der Juristensprache übersetzt bedeutet dies nichts anderes, als das ein ertappter Statthalter sich als schlechter Verlierer erweisen wollte und dabei unfähiger Weise mit mangelhaften Rechtskenntnissen erneut selbst blamierte“, so Günther. Dennoch sieht er die Entwicklung mit Sorge. Denn Obst habe durch Verfahrens- und Anwaltskosten der Stadt erneut unnütze Kosten in erheblicher Höhe verursacht.
In einer nächsthöheren Instanz würde der Streitwert 15.000 Euro betragen. Da Obst über den aktuellen Gerichtsbeschluss bisher weder Stadtrat, noch Öffentlichkeit informierte, sei nicht klar, ob Obst nicht auch diesen Versuch ohne Rücksicht auf Verluste (der Stadt) unternehmen werde.
Mathias Günther
Fraktionsgeschäftsführer der LINKEN im Stadtrat
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