Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest im Landkreis Hildburghausen
Landkreis Hildburghausen. Wegen der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen für die Region um den Bergsee Ratscher eine Stallpflicht verordnet. Mit der Stallpflicht sollen Kontakte zu Wildvögeln vermieden werden. Außerdem müssen die Besitzer ihre Tiere beim Veterinäramt melden. Hintergrund ist, dass die sogenannte Geflügelpest am Mittwoch erstmals in Thüringen nachgewiesen wurde. Die Geflügelpest war in einem Kleinstbestand im Landkreis Nordhausen nachgewiesen worden. Dort waren zahlreiche Hühner in Freilandhaltung verendet.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Hildburghausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Hildburghausen anzuzeigen.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat am Donnerstag, dem 7. Oktober 2020 per Allgemeinverfügung alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter verpflichtet, mehrere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
• Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
• Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.
• Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.
• Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten.
Für Geflügelhaltungen in Thüringen, die nicht bereits durch § 6 Absatz 1 Geflügelpestverordnung erfasst werden (Haltungen mit 1.000 oder weniger Stück Geflügel), gilt vorbehaltlich darüber hinausgehender Anordnungen des örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Folgendes:
• Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
• Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
• Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
• Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
Hintergrund: In Deutschland werden seit dem 30. Oktober 2020 täglich HPAIV H5-infizierte-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel gemeldet. Die Funde stammen weiterhin überwiegend aus dem Bereich der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste, wo bisher mehrere Tausend verendete Enten und Gänse (überwiegend Pfeifenten und Nonnengänse) geborgen wurden, und der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern. Nachweise gibt es zudem aus Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bayern.
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