Steuererleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Freiberufler
Antragsformular für Steuererleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Freiberufler jetzt online – auch über das Steuerportal www.elster.de ist Antrag für steuerliche Hilfen möglich (Mit direktem Link zum Antragsformular).
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. Um die Liquidität der Thüringer Unternehmen sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden.
Folgende Anträge für Steuererleichterungen können gestellt werden:
- Antrag auf Stundung
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bzw. Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)
Zudem besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag über das ELSTER-Portal an das Finanzamt elektronisch zu übersenden.
Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge zügig abarbeiten.
Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.
Direkter Link zum Antragsformular:
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Kurzinformation mit Schreiben des BMF, Ländererlass und Antragsformular:
Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind
Quelle: Thüringer Finanzministerium
Foto: Südthüringer Rundschau