Thüringen legt Corona-Härtefallfonds für die Wirtschaft auf
Tiefensee: Unterstützung für Unternehmen in coronabedingter Notsituation, die durch das Netz der regulären Wirtschaftshilfen gefallen sind / Härtefallkommission entscheidet über die Einzelfälle / Wichtige Erweiterungen auch in der Überbrückungshilfe III
Erfurt. Das Land richtet einen Corona-Härtefallfonds für diejenigen Thüringer Unternehmen ein, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen haben. „Es gibt eine Reihe von Einzelfällen, in denen Unternehmen oder Selbständige durch das Netz der Wirtschaftshilfen von Bund und Land gefallen sind“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. „Mit dem Härtefallfonds wollen wir dieser speziellen Zielgruppe Unterstützung anbieten, um zu verhindern, dass es aufgrund der Corona-Krise zu Geschäftsaufgaben kommt.“ Die Förderung beläuft sich dabei auf maximal 100.000 Euro pro Fall – „eine höhere Unterstützung ist in Ausnahmefällen bei besonderen regionalen wirtschaftlichen Interessen jedoch möglich“, so Tiefensee.
Die Richtlinie und Erläuterungen zum Härtefallfonds sind seit heute auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds einsehbar. Förderanträge können ab der kommenden Woche gestellt werden. Die Beantragung erfolgt wie bei den Wirtschaftshilfen über einen Steuerberater. Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils ein Vertreter von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehören und die von Vertretern der Thüringer Kammern beraten wird.
Eine Förderung aus dem Härtefallfonds soll pandemiebedingte besondere wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
• atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
• Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
• Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).
„Außergewöhnliche Belastungen“ liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, corona-bedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: „Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren“. Die Regularien sind in den vergangenen Wochen eng mit den Industrie- und Handelskammern, weiteren Branchenvertretern (z.B. aus der Veranstaltungswirtschaft) und der Thüringer Aufbaubank (TAB) abgestimmt worden.
Die Finanzierung des Härtefallfonds erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Land – für Thüringen stellt der Bund zunächst knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat nach Bedarf kofinanziert werden müssen. Das Programm läuft bis zum 31. Oktober 2021. Grundsätzlich förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Thüringen; von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die sich bereits vor dem 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten befanden.
Wirtschaftsminister Tiefensee verwies zugleich darauf, dass auch in der Überbrückungshilfe III zum 20. April noch einmal wesentliche Erweiterungen in Kraft getreten sind. Neu sind u.a. folgende Punkte:
• Eigenkapitalzuschuss: Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent der bereits erstatteten Fixkosten.
• Erhöhte Fixkostenerstattung: Für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, wird die Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Zugleich wurden auch zusätzliche Fixkosten – z.B. bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten oder Investitionen in die Digitalisierung (Onlineshops) – in die Förderung aufgenommen.
• Anschubhilfe für die Reise- und Veranstaltungsbranche: Zur allgemeinen Personalkostenpauschale wird zusätzlich für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre.
• Einbeziehung späterer Existenzgründungen: Überbrückungshilfe kann auch von Unternehmen beantragt werden, die vor dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Bisher galt der 30. April 2020 als Grenze.
„Der Bund hat – auch auf Drängen von Ländern wie Thüringen – bei der Überbrückungshilfe noch einmal kräftig nachgebessert und einige gravierende Förderlücken geschlossen“, sagte Tiefensee. Für alle diejenigen, für die diese Unterstützung nicht zugänglich sei, böten Bund und Land mit dem Härtefallfonds nunmehr einen zusätzlichen Rettungsring.
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