Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen
Änderungen der Corona-Eindämmungs-Verordnung treten am Mittwoch (13. Mai 2020) in Kraft
Erfurt. Mit der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist ab Mittwoch ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich – stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.
Dazu erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel: „Wir begrüßen ausdrücklich dieses positive Signal als weitere Etappe, um nun unseren Vereinen, Verbänden und natürlich den 365.000 Mitgliedern eine Perspektive der nächsten Schritte hin zu mehr Sporttreiben bieten zu können. Diese schrittweisen Öffnungen zeigen, dass die Wichtigkeit des Vereinssports für die Gesundheitsförderung als elementar im Freistaat angesehen wird – auch in dieser schwierigen Zeit mit oftmals großem Bewegungsmangel gerade durch die Schließung. Noch ist Geduld gefragt. Bevor die Vereine wieder Angebote starten können müssen alle notwendigen Auflagen umgesetzt werden und es bedarf einer intensiven Abstimmung mit den Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereinsvertreter, stets die Hygieneauflagen sowie die Vorgaben der Fachverbände sorgsam einzuhalten, um die Corona-Pandemie weiterhin erfolgreich zu bekämpfen und damit gemeinsam auch weitere Schritte zu ermöglichen.“
Der LSB hatte sich intensiv für die schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports und die Zulassung weiterer Öffnungsschritte in Abstimmung mit dem für Sport zuständigen Thüringer Ministerium bei der Landesregierung eingesetzt.
Sportminister Helmut Holter begrüßt die Lockerung ebenfalls: „Sport ist ein Quell von Lebensfreude, und so freut es mich, dass Thüringen auch für den Sport nun einen großen Schritt macht. Wir haben es alle gemeinsam geschafft, die Infektionskurve deutlich abzuflachen. Nun können wir wieder den Sport als gesunderhaltenden und für viele Thüringerinnen und Thüringer wichtigen Lebensinhalt Schritt für Schritt in den Mittelpunkt rücken. Sportvereine können ab Mittwoch wieder unter gewissen Vorgaben im Freien und auch Indoor trainieren und sich auch sonst um ihre Sportstätten kümmern und ihrem Vereinsleben nachkommen. Wichtig bleibt aber, dass die weiterhin strengen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Deshalb können derzeit bestimmte Trainingsformen, bei denen die Abstandregeln nicht eingehalten werden, und auch Wettkämpfe noch nicht wieder zugelassen werden. Ich habe großes Vertrauen in den Landessportbund, die Sportfachverbände und in die Vereine, dass hier nun mit Umsicht und Verantwortung vorgegangen wird. Denn der Sport hat immer auch eine große Vorbildwirkung.“
Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick:
- ab Mittwoch, 13. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen wieder erlaubt
- Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich
- der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
- Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/Publikum) sind zunächst nicht gestattet
- ab 1. Juni 2020 ist unter anderem die Öffnung von Fitnessstudios sowie Schwimmbädern (keine Hallenbäder), ebenfalls unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Nähere Informationen folgen, sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.
Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine grundlegend ist. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können – u.a in Abhängigkeit der kommunalen Verfügungen bei Sportstätten in deren Verantwortung. Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem LSB Thüringen wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung im Vorfeld erstellt.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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