Tiefensee: Mehr „Schulen ans Netz“ bringen – Appell an Kommunen: Förderung nutzen
Digitale Förderinitiativen „Schulen ans Netz“ und „WLAN im öffentlichen Raum“ gehen in die zweite Runde / Interessenbekundung bis zum 20. Juni 2020
Erfurt. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat für eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Thüringer Förderinitiative „Schulen ans Netz“ geworben. Das Land hatte die Förderinitiative im Oktober 2019 gestartet. Seitdem haben lediglich drei Landkreise ihr Interesse an der Förderung bekundet. Unterstützt wird der Glasfaserausbau an Schulen, die in anderen Förderprogrammen – insbesondere im Breitbandprogramm des Bundes – nicht berücksichtigt werden konnten. Das betrifft etwa 200 der landesweit knapp 1.000 Schulen. Heute startet die zweite Auswahlrunde für „Schulen ans Netz“. Kommunen und Landkreise sind aufgerufen, bis zum 20.06.2020 ihr Interesse an einer Förderung bei der Thüringer Aufbaubank zu bekunden. Die Interessenbekundungen können online unter dem Link erfolgen.
Es sei klar, dass die Landkreise und Kommunen derzeit viele andere Herausforderungen und Probleme zu bewältigen hätten, sagte Tiefensee. „Allerdings hat die Corona-Krise auch gezeigt, wie wichtig eine gute Breitbandanbindung gerade der Schulen ist. Deshalb sollten jetzt möglichst viele Landkreise und Regionen auf das Angebot zugreifen und bestehende Lücken in der Versorgung mit schnellem Internet schließen.“ Aber auch unabhängig von der aktuellen Situation sei klar, dass schulische Bildung einen sicheren Umgang mit den neuen Medien vermitteln müsse. „Der Umgang mit dem Internet wird zunehmend zu einer Kulturtechnik wie Lesen und Schreiben.“ In späteren Lernphasen, im Alltag und in der beruflichen Karriere werde sie ganz selbstverständlich vorausgesetzt. „Eine funktionierende Breitbandversorgung der Schulen ist deshalb unabdingbar. Mit Hilfe unseres Förderprogramms kann der Ausbau erheblich beschleunigt werden.“
Insgesamt stellt das Land für „Schulen ans Netz“ rund 13,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit. Gefördert werden damit die Investitionen von Telekommunikationsunternehmen oder Kommunen in den Bau und Betrieb von Glasfaserleitungen, WLAN-Angebote sowie die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten und Verlegung von Leerrohren. Die Förderung beläuft sich in der Regel auf bis zu 90 Prozent der Investitionskosten, in Ausnahmefällen auch auf 100 Prozent. Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn es sich beim Antragsteller um eine Kommune in Haushaltssicherung handelt.
In die zweite Förderrunde geht am heutigen Tage auch die Initiative „WLAN im öffentlichen Raum“, die mit insgesamt 23 Förderanträgen – u. a aus Mühlhausen, Friedrichroda und Bad Sulza – gut angelaufen ist. Bisher wurde für 14 Projekte ein Zuschuss von über 160.000 Euro zugesagt, die übrigen neun Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 126.450 Euro sollen kurzfristig bewilligt werden. Mit dem WLAN-Landesprogramm unterstützt der Freistaat kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Stadtwerke bei der Einrichtung von WLAN-Hotspots etwa in Rathäusern, Behörden, Bibliotheken, Parks, Schulen oder Krankenhäusern. Förderfähig sind die Ausgaben zur Einrichtung des eigentlichen Hotspots (WLAN-Zugriffspunkt) einschließlich der Ausgaben für Investitionen in die Herstellung eines Anschlusses vom geplanten Hotspot zum nächstmöglichen Zugangspunkt eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Pro Antragsteller können bis zu 15.000 Euro Förderung bewilligt werden. Insgesamt stehen für dieses Programm 1,5 Millionen Euro bereit. Auch hier sind die Förderanträge bis zum 20. Juni 2020 bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
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