Unterlassene Hilfeleistung?
Leserbrief. Wenn der Patient zum Bittsteller wird, wenn ein Anruf beim Arzt durch eine lange Bandansage zur Geduldsprobe wird, wenn unabhängig von der Dringlichkeit die Wartezeit auf ein Rezept 3 Tage dauert, wenn „lästige Anrufe“ bereits im Vorzimmer durch Auflegen des Telefons während des Gesprächs beendet werden und wenn Hilfe verweigert wird, ist der Patient klar im Nachteil.
Dass Arzt nicht gleich Arzt ist, haben wir in den letzten Monaten mehrfach erlebt. Besonders als sich der Gesundheitszustand unserer pflegebedürftigen Mutter seit dem Frühjahr dieses Jahres verschlechterte. Mit fast 90 Jahren war es ihr Wunsch, nicht mehr in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden. Wir respektierten diesen Wunsch.
Am Abend des 11. Juli 2019 ging es unserer Mutter wieder schlecht, begleitet von innerer Unruhe und Angstzuständen, so dass wir gegen 22.30 Uhr den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anriefen und um einen Hausbesuch baten. Der Hausbesuch wurde zugesichert. Kurz darauf meldete sich die diensthabende Ärztin aus Hildburghausen bei uns telefonisch. Obwohl sie den Kampf unserer Mutter durchs Telefon hörte und auch noch hinterfragte, lehnte sie einen Hausbesuch ab. Aufgrund ihrer Ferndiagnose sollten wir unserer Mutter eine halbe Beruhigungstablette verabreichen. In dieser Nacht ist unsere Mutter verstorben.
Bereitschaftsdienstordnung der KVT: § 6 Pflichten des Arztes im Bereitschaftsdienst
„Der Arzt im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist verpflichtet, alle vermittelten Fahrdiensteinsätze durchzuführen, indem er den Patienten persönlich aufsucht.“
Dieser Pflicht ist die Ärztin im Bereitschaftsdienst eindeutig nicht nachgekommen.
Soviel zum Pflichtbewusstsein und zur menschlichen Fürsorge mancher Ärzte.
Karla Ansorg
Geisenhöhn
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