Unterstützung in der Pandemie: Corona-Zuschlag und Kinderbonus werden im Mai ausgezahlt
Berlin. Mit dem Kinderbonus unterstützt die Bundesregierung Familien während der Pandemie. Zudem soll der Corona-Zuschlag die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Corona-Zuschlag und Kinderbonus in Höhe von je 150 Euro werden im Mai automatisch ausgezahlt.
Wer bekommt den Corona-Zuschlag?
Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns abmildern. Er richtet sich an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wer bekommt den Kinderbonus?
Der Kinderbonus 2021 wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das heißt, der Bonus wird auch dann für Kinder gezahlt, wenn im Mai 2021 kein Anspruch mehr bestand oder noch nicht besteht: zum Beispiel, wenn das Kind seine Ausbildung im März abgeschlossen hat oder wenn das Kind erst im Dezember geboren wird.
Auszahlung und Höhe des Kinderbonus
Der Kinderbonus 2021 beträgt 150 Euro pro Kind. Er wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Das bedeutet: Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.
Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Weitere Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit.
Hintergrund: Der Kinderbonus ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien in der Corona-Pandemie. Es handelt sich dabei um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Der Kinderbonus ist Teil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind.