Weitere Eingriffe in die Grundrechte der Bürger – Bundestag berät über „Bevölkerungsschutzgesetz“
Die Landtagsabgeordnete Nadine Hofmann (AfD) informiert:
Berlin. Am Mittwoch, dem 18. November 2020 steht ein Beratungspunkt auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages, der uns alle aufhorchen lassen sollte. Die Abgeordneten beraten über den von CDU, CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zum „Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (siehe https://www.bundestag.de/tagesordnung). Ich hatte dies in meinem letzten Artikel schon erwähnt.
Was recht bürokratisch daher kommt, hat es in sich. Es würde das Bundesgesundheitsministerium weiter ermächtigen, ohne parlamentarische Zustimmung „Maßnahmen“ mit Eingriffscharakter in Grundrechte über Verordnungen festzulegen. Das heißt, hier soll ausdrücklich die Weiterführung eines Zustandes jenseits parlamentarischer Kontrolle veranlasst werden.
Zur Erinnerung: Auch in Thüringen wurden weitreichende und einschneidende Maßnahmen ohne Einbindung der Abgeordneten durchgeführt, nach einer entsprechenden Zustimmung durch den Ministerpräsidenten Ramelow. Dementsprechend ist der Gesetzesentwurf der regierungstragenden Fraktionen im Bundestag CDU/CSU und SPD auch gespickt mit Begriffen wie „eingriffsintensiv“, „ermächtigt“ oder „erhebliche Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten“ (siehe Drucksache des Bundestages 19/23944). Diesen Fraktionen ist also vollkommen bewusst, was sie tun und sie tun es trotzdem oder gerade deswegen. Ziel ist es, den „Ausnahmezustand“ zu verlängern und die damit verbundenen Eingriffe zu verstärken. Zum Schutze der Bevölkerung… heißt es.
Man will unter anderem: eine namentliche Meldepflicht der Positivgetesteten, eine „bessere Überwachung“ durch eine entsprechende Digitalinfrastruktur, die Einbindung der Bundeswehr zum „Vollzug“ und den Weg für die „Schutzimpfung“ bereiten. Und dies bundesweit. Die Vorlage ist im Internet hier zu finden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kritisiert das Vorhaben. Es gibt nach Ansicht der Hausjuristen etwa Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Mängel wegen der fehlenden parlamentarischen Teilhabe.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat zu diesem Entwurf einige Gegenanträge erstellt. Diese fordern die stärkere Einbindung der Parlamente, also die demokratische Kontrolle, die Aufhebung von auf dem Verordnungsweg auferlegten Zwängen wie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und Rücksicht auf die Wirtschaft, gerade den Mittelstand.
Liebe Mitbürger, hier sollen – geht es nach CDU, CSU und SPD – Befugnisse erfolgen, die es dem Bundesgesundheitsminister Spahn per Ermächtigung ermöglichen würden, über den Bundestag und die Länder hinweg zu regieren. Was wir dann hätten, wäre ein übergriffiger Staat, der über Abgeordnete kaum noch kontrollierbar ist. Das gilt es zu verhindern.
Wir werden jedenfalls genau darauf achten, wer diesem Gesetzentwurf zustimmt und wer nicht, wer unseren Anträgen gegen diesen Entwurf zustimmt und wer nicht. Wir wollen keinen Orwellschen Staat.
Nadine Hoffmann
MdL
Foto: Südthüringer Rundschau