Wichtige Hinweise zu den Schul- und Kitaschließungen ab Dienstag
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. Der Landkreis Hildburghausen hat gestern auf Weisung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Entscheidung getroffen, dass ab Dienstag, dem 17. März 2020, alle Schulen, Kindergärten bzw. Kindertagesstätten, sonstige Ausbildungseinrichtungen, Internate und Jugendwohnheime bis zum 19. April geschlossen werden.
Zur durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 13. März 2020 angekündigten Weisung über die Schließung von Schulen und Kitas ab kommendem Dienstag, dem 17. März 2020, erklärt Bildungsminister Helmut Holter:
„Das Schul- und Kitasystem in Thüringen steht damit vor einer neuen, sehr großen Herausforderung. Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung, pragmatische Lösungen und Umsicht sind nun entscheidend. An vorderster Stelle steht, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.“
Für die Schulen und Kitas in Thüringen gilt daher: Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt. Für den Schulbetrieb am Montag gelten die am 12. März 2020 auf der Seite des Bildungsministeriums veröffentlichten Elterninformationen. An die Kitas geht ein ähnlich lautendes Empfehlungsschreiben des Ministeriums, das hier allerdings nicht weisungsbefugt ist.
Ab Dienstag sind die Thüringer Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.
„Die Zeit bis zum Dienstag wird nun intensiv genutzt, um geordnete Schul- und Kitaschließungen vorzubereiten“, sagt Bildungsminister Helmut Holter. Dazu bereiten das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und die Staatlichen Schulämter in Absprache mit allen verantwortlichen Personen vor Ort alles Notwendige vor.
Teil der Weisung des Gesundheitsministeriums ist auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten in Schulen und Kindertagesstätten. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einem eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.
Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.
Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt.
Für Rückfragen aus der Bevölkerung wird das Bildungsministerium erneut eine Hotline unter der Nummer 0361 / 57-3411500 einrichten. Sie wird am Montag ab 7.00 Uhr freigeschaltet.
Hinweise zur Schulschließung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern, vorab möchte ich Ihnen versichern, dass wir dem Recht auf Bildung und der Verlässlichkeit der Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert einräumen. Die Gesundheit der Kinder und der gesamten Bevölkerung erfordert es gleichwohl, dass in der Zeit vom
17. März 2020 bis zum 19. April 2020
in Thüringen alle Schulen wegen des sich ausbreitenden Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen werden.
Die Schulen werden am Montag, dem 16. März 2020, alle Schülerinnen und Schüler zum weiteren Vorgehen nach Schulschließung informieren.
Wir werden den Schülerinnen und Schülern ein Lernen zu Hause ermöglichen. Dazu wird das pädagogische Personal Aufgabenstellungen und Lernhinweise erarbeiten und den Schülerinnen und Schülern ggf. schon am Montag zur Verfügung stellen (beispielsweise Aufgaben über Homepage der Schulen, öffentlich zugänglicher Aushang an der Schule).
Die Schulen werden eine Notbetreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten anbieten. Um das Ziel der Kontaktvermeidung so weitgehend wie irgend möglich umzusetzen, können nur Kinder betreut werden, bei den beide Erziehungsberechtigte oder der alleinige Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Die Einzelheiten zu den kritischen Infrastrukturen, insbesondere entsprechende Fallgruppen teilen wir Ihnen in einem gesonderten Schreiben mit.
Wir werden sicherstellen, dass Abschluss- und Aufnahmeprüfungen rechtzeitig abgelegt werden können.
Die Internetseite des Ministeriums informiert Sie über alles Weitere:
Ihnen steht auch eine Hotline (0361 / 573411500) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Holter
Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport
Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zur Schließung von Einrichtungen nach§ 33 Ziff. 1 bis 5 lfSG zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
Der Landkreis Hildburghausen erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 lfSG (Infektionsschutzgesetz – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) in Verbindung mit§ 35 S. 2 ThürVwVfG (Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz) folgende
Allgemeinverfügung:
- Alle Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Ziffer 1, 3-5 lfSG sowie die schulischen, ausbildungs- und sportfördernden Zwecken dienenden nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betriebserlaubnispflichtigen Internate und Jugendwohnheime im Sinne der Ziffer 4 lfSG und Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII im Gebiet des Landkreises Hildburghausen werden bis zum 19. April 2020 geschlossen.
- Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von Kindern von Erziehungsberechtigten, die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, wird gewährleistet. Die Einzelheiten legt das für Bildung und Jugend zuständige Ministerium fest.
- Die Anordnung gilt ab dem 17. März 2020 bis zum 19. April 2020. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung haben keine aufschiebende Wirkung.
- Auf die Bußgeldvorschrift des§ 73 Abs. 1a Nr. 6 lfSG wird hingewiesen.
- Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Sprechzeiten im Landratsamt Hildburghausen, Gesundheitsamt, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen, Widerspruch erhoben werden.
gez. Thomas Müller
Landrat
Titelbild: Pixabay