Windpark St. Bernhard – Totalversagen der Demokratie in der Region
Leserbrief. Da gab es 2015 eine Aktion „Südthüringens schönste Aussichten“, die von der ganzen Region in unserem schönen Südthüringer Raum mit Freude angenommen und in die Realität umgesetzt wurde – welch Stolz war da zu vernehmen. Das Ganze hat nun einen spürbaren Dämpfer bekommen – wie schmerzlich und wie schade.
Ade, du schöne (grausame) Welt – nun ist das schöne Bild unserer Region mit den sanften Höhenzügen arg verzogen – vorbei der Gedanke des letzten Zufluchtsortes der Ruhe und Erholung. Vorbei die schönen Lieder von Waldesrauschen und freiem Blick über sanfte Höhen.
Das sanfte Rauschen der „Monsterschredderanlagen“ werden die Einwohner von St. Bernhard und möglicherweise auch Dingsleben noch bald genug zu hören bekommen. Von der Beeinträchtigung des sogenannten Infraschalls bis zu einer Entfernung von mehr als 10 km scheint die Menschheit in der Region ja keinerlei Bedenken zu haben. Dabei gibt es Messungen in Finnland spätestens schon seit 2016 über deren Gefahr (EIKE e.V. – Europäisches Institut für Energie & Klima) und keiner kann bisher genau sagen, wie gefährlich dieser Infraschall wirklich ist. Doch derlei Messungen und Warnungen der Wissenschaftler werden natürlich durch die Lobby der mächtigen Konzerne als haltlos hingestellt – wie sollte es auch anders sein – für Maximalgewinne geht das Kapital über Leichen, mitunter sogar über die der eigenen Angehörigen, das hat uns die Geschichte ja zur Genüge gelehrt.
Da wird von den Windkonzernen ein Profiteam losgeschickt, das es vorzüglich versteht, Bürger mit den Vorteilen und der politischen Notwendigkeit der Windanlagen zu belatschern – mit „finanziellen Beigaben“ wird da natürlich auch gekitzelt, wenn es nötig ist, da ist der Spielraum recht umfangreich, frei nach dem Motto von Johann Tetzel schon vor mehr als 500 Jahren: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“.
Bei all diesen Gesprächen waren die für ihre Gemeinde verantwortlichen Ratsmitglieder mit ihrem Bürgermeister möglicherweise sogar überzeugt, sie tun was Gutes für ihre Bürger, weil sie fachlich über die Folgen ihrer Entscheidung nicht ausreichend kompetent sind und überfordert waren. Doch da stellt sich natürlich nun die Frage – wozu gibt es die Fachbereiche in der Verwaltungsgemeinschaft, wie auch beim Landratsamt des Kreises – wofür werden sie (und das nicht schlecht) bezahlt?
Spätestens mit der Anfrage des Unternehmens „EnoEnergy GmbH“ über die Erteilung der Baugenehmigung nach dem Immission Schutzgesetz im Jahr 2017 hätten doch die Alarmglocken im Landratsamt schrillen müssen, war der Landrat (für dessen persönliche Meinung Windräder im Wald nichts verloren haben) über diese Maßnahme ausreichend informiert oder hat ihn dies nur nebensächlich berührt (St. Bernhard ist ja nicht Schönbrunn)?
Da gibt es eine kurze Notiz versteckt in der Ausgabe im Amtsblatt des Kreises Hildburghausen – Ausgabe 5 · 25. März 2017 über besagten Antrag und der Mitteilung, das „durch die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt wird, dass auf Grund der betreiberseitigen Maßnahmen zur Verminderung und Minimierung des Eingriffs sowie den festgelegten Kompensationsmaßnahmen das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausübt und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 2 UVPG) gemäß § 3a Satz 2 UVPG besteht“ – Paragraphen abgearbeitet – welch ein Hohn! Die natürliche Eigenart einer Landschaft ist dann beeinträchtigt, wenn ein Vorhaben der naturgemäßen Nutzungsweise der Landschaft widerspricht und deshalb am vorgesehenen Standort wesensfremd ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 Alt. 2, 3 BauGB).
Eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 Alt. 3 BauGB) ist dann gegeben, wenn das Bauvorhaben die noch schützenswerte Situation, in die es hinein gebaut werden soll, in ästhetischer Hinsicht gravierend beeinträchtigt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Bauvorhaben einen auffälligen Fremdkörper zu einer im Wesentlichen einheitlichen Außenbereichsnutzung darstellt.
Da fragt man sich doch, ob nicht der (im Baurecht beschlagene) Bauamtsleiter in der VG Feldstein hier einen Ansatzpunkt hätte finden können und umgehend seinen Ratsmitgliedern in der Gemeinde St. Bernhard beratend hätte zur Seite stehen können – ja müssen? Wenn die Errichtung derartiger Monsteranlagen in diesem Bereich keine auffällige Erscheinung in unserer Natur mit seinen sanften Höhenzügen ist, was denn dann? Eine Einschätzung als Windvorranggebiet ist noch lange keine Weisung für die Installation von Windparkanlagen – selbst dazu hat die Landesregierung den Verantwortlichen vor Ort in ihrem „Windenergieerlass“, mit dem Hinweis auf das Gemeinwohl, die Möglichkeit der Entscheidung eingeräumt.
Es ist festzustellen – mit der Entscheidung des Gemeinderates von St. Bernhard haben die Ratsmitglieder ihren Diensteid verletzt, gleich den Wahlkandidaten des Kreistages. Auf Grundlage § 24 Absatz 1 der ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) üben die Gemeinderatsmitglieder ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Ihren Schwur auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren, haben sie den sträflichst vergessen? Alle gewählten Personen, ob auf Gemeinde- oder Kreisebene, dienen in erster Linie dem Gemeinwohl, dem sind all ihre Entscheidungen untergeordnet – wo bleibt das Gemeinwohl bei derartiger Entscheidung?
Es ist auffällig und nicht nachzuvollziehen, dass zu derartig wichtiger Entscheidung über die Baugenehmigung der Windanlagen keinerlei öffentlich wirksame Informationen zu vernehmen waren, keine Info über eine Gemeindeversammlung zu dieser einschneidenden Thematik, über eine Entscheidung, die ja nicht nur die Gemeinde in St. Bernhard sondern die ganze Region über die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein hinaus betrifft.
Wo waren die „Bärenreuther“ und ihre rührigen Einwohner von St. Bernhard als diese wichtigen Entscheidungen zu treffen waren? Waren sie in einer Phase von Winterschlaf? Mit derartiger Realität, wie sie nun vorliegt, haben wir in unserer Region das – leider – anschaulichste und hoffentlich einzige negative Beispiel dafür, wie unsere schöne Umwelt verschandelt wird – ja, es ist eine Verschandelung – wie das noch letzte erhalten gebliebene Stückchen Natur, das als Erholungsgebiet ausgewiesen sein sollte – wo bleibt die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet – fällt sie nun auch noch dem Raubgelüsten der Windlobby zum Opfer?
Gleichwohl ist der Umbau auf Windenergie eine Lösung, die nicht von der Hand zu weisen ist – jedoch sollte der Standort von Windparks mit Maß und Ziel gewählt werden. Es gibt genügend Lösungen, auch für Windanlagen, die umweltfreundlich und der Landschaft angepasst installiert werden können, darauf sollte man sich konzentrieren.
Die Hauptkonzentration der Bundesregierung sollte auf die Speicherung der Windenergie der schon vorhandenen Windanlagen vor allem im Küstenbereich liegen, mit deren Umwandlung in Gasspeicher (Wasserstoff oder Methan), da liegen die Reserven, dort wären die Fördermittel nach dem EEG-Gesetz am besten angebracht. Es sei die Frage erlaubt, wieviel Windparkanlagen es an der Küste schon gibt, die über Jahre von den Mitteln aus dem EEG–Gesetz subventioniert werden und bis zum heutigen Tag noch nicht eine KW Strom ins Netz geliefert haben, weil die Weiterleitung nicht gesichert ist.
Die Speicherung von Wasserstoff bzw. Methan aus Wind- und Solarstrom in der Erdgasinfrastruktur ist schon heute möglich – diese Technologie muss unterstützt und weiterentwickelt werden. Um die gut ausgebaute Erdgasinfrastruktur für den Transport und die Speicherung zu nutzen, könnte aus Überschussstrom der Windanlagen Wasserstoff mit Hilfe von Elektrolyseuren erzeugt und ggfs. – zusätzlich hierzu – der gewonnene Wasserstoff mit Hilfe von „Methanisierungsanlagen“ in Methan umgewandelt werden (Power-to-Gas-Konzept). Diese Gase könnten daraufhin zeit- und ortsverschoben entweder wieder in Strom „zurückverwandelt“ werden, für die Wärmebereitstellung eingesetzt oder im Verkehrssektor genutzt werden – da liegen unsere Reserven.
Und es ist gut, wenn es solche Bürger gibt, wie die benannte Familie Schüler aus Oberstadt – auch wenn sie mitunter in ihrer Wortwahl manchem unangenehm sind – dennoch ist diese Wortwahl ehrlich gemeint.
Bürger, seid wachsam – es geht um unsere schöne Heimat und um die unserer Nachkommen!!!
Wolfgang Keller
Ehrenberg
Foto: Pixabay
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